Die theoretischen Unterrichte sind vollständig auch in der Themenwahl zu besuchen. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus insgesamt 12 Themen,
durch die ein Einblick in die Vorschriften und rechtliche Informationen des Straßenverkehrs, ermöglicht wird. Bei einer Führerscheinerweiterung reduziert
sich die Anzahl der Grundunterrichte auf 6 Einheiten.
Die Gliederung nach Grundthemen:
- Persönliche Voraussetzungen/ Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundregel,Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.
- Staßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern,Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen,Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
Desweiteren sind klassenspezifische Themen zu besuchen:
- zur Kl. B 2 Themen zum Beispiel:
- zur Kl. A 4 Themen Bei Anmeldung zu Kl. A1 und L sind
- zur Kl.AM 2 Themen insgesamt 12 G + 4 A + 2L, also
- zur Kl. L 2 Themen 18 Theorieunterrichte zu besuchen.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer besprechen und beseitigen. Für die Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben, im Gegensatz zu den Sonderfahrten, die gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden müssen.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 MinuteÜberlandfahrt
- 4 Stunden à 45 Minuten Autobahnfahrt
- 3 Stunden à 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten Überlandfahrt
- 1 Stunde à 45 Minuten Autobahnfahrt
- 1 Stunde à 45 Minuten Beleuchtungsfahrt
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Für die Klassen A1 , A2 , A gelten die Sonderfahrten wie in Klasse B.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, sind für Motorräder der Klasse A2 bzw. Klasse A ab 20 Jahren keine Theorieprüfungen und keine Sonderfahrten mehr vorgegeschrieben. (Stufenführerschein)